Patientenverfügung: Rechtzeitig selbst entscheiden

Für viele Menschen gehört es zu den schwersten Fragen im Leben, sich zu entscheiden, wie sie behandelt werden möchten in Zeiten schwerer, unwiderruflicher oder gar todbringender Erkrankungen.

Wir alle – gleich welchen Alters – können unfall- oder krankheitsbedingt in eine Situation kommen, in der wir selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. In akuter Lebensgefahr, in der kein Aufschub möglich ist, darf auch ohne persönliche Zustimmung ärztlich gehandelt werden. Müssen jedoch bei Einwilligungsunfähigkeit des Patienten Entscheidungen außerhalb akuter Lebensgefahr getroffen werden, muss entweder der (mutmaßliche) Wille durch eine Patientenverfügung und Bevollmächtigte ermittelt oder der Betreuungsrichter gerufen werden. Dieser oder ein durch ihn bestellter Betreuer, der Sie wahrscheinlich nicht kennt, entscheidet dann für Sie. Selbstverständlich sind auch Betreuungsrichter und Betreuer gehalten, dem mutmaßlichen Patientenwillen nach zu entscheiden. Doch ohne konkrete schriftliche Anhaltspunkte ist dies fast unmöglich.

 

Wir informieren regelmäßig zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Die Termine finden Sie hier.

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Ansprechpartner/innen

Andrea Nichell-Karsch

Andrea Nichell-Karsch
Leitende Koordinatorin Hospizdienst
Tel. 06721 18588-132
Mobil 0160 6034986
Fax 06721 18588-130
hospizarbeit@malteser-bingen.de
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Tanja Susenburger

Tanja Susenburger
Koordinatorin Hospizdienst
Tel. 06721 18588-131
Mobil 0171-7538361
Fax 06721 18588-130
hospizarbeit@malteser-bingen.de
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Melanie Müller

Melanie Müller
Koordinatorin Hospizdienst
Tel. 06721 18588-131
Mobil 0160 7096105
Fax 06721 18588-130
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Kostenlose Vorlagen inklusive ausführlichen Ausfüllhilfen

Die Malteser stellen Ihnen stets aktualisierte Vorlagen für Ihre persönliche Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung kostenlos zum Download zur Verfügung. Gleichzeitig finden Sie auf unseren Seiten ausführliche Ausfüllhilfen.

Förderverein des Malteser Hospizdienstes St. Hildegard e.V.

Der Malteser Hospizdienst St. Hildegard erhält gemäß § 39a SGB V einen Personal und Sachkostenzuschuss. Dieser Zuschuss ist bei Weitem nicht kostendeckend. Mittel für Förderung des Ehrenamts, Sachkosten und Unterhaltskosten müssen aus Spendenmitteln oder Zuwendungen gedeckt werden.

Wir danken daher allen, die uns mit kleinen oder größeren Spenden sichern und fördern.
Der Förderverein unterstützt den Malteser Hospizdienst St. Hildegard mit Mitteln aus Mitgliedsbeiträgen und Benefizveranstaltungen. Diese Unterstützung ist sehr wichtig.

Wir freuen uns, wenn Sie Mitglied des gemeinnützigen „Fördervereins des Malteser Hospizdienstes St. Hildegard e.V.“  werden. Der Jahresmindestbeitrag beträgt 12,00 Euro für natürliche Personen und für Firmen, Vereine, Pfarreien 70,00 Euro pro Jahr.
Nähere Informationen und die Mitgliedschaftserklärung finden Sie in der Broschüre im „Download“

Monatspaten erklären sich bereit,einmal oder jährlich einen bestimmten Zweck zu fördern. So übernehmen sie z.B. die „Patenschaft“ für die Miete im September oder die Kopierpapierkosten im Mai. Den Zweck und die Höhe Ihres Zuwendungsbetrags können Sie selbst bestimmen. Dabei binden Sie sich nicht an eine Mitgliedschaft im Verein und können jederzeit von Ihrer Patenschaft zurücktreten. Darüber hinaus wissen Sie genau, wie Ihr Geld verwendet wird.

Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage und in der Broschüre im Download.